Wir können Medikamente auch digital verordnen!

Ab 01.01.2024 haben wir nur noch das eRezept. Hierzu müssen Sie vorab Ihre Krankenkassenkarte einmal pro Quartal (Quartalsbeginn 1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) bei uns einlesen. Anstatt Ihnen ein „rosa Rezept“ auszuhändigen, können Sie nun ab sofort in die Apotheke Ihrer Wahl gehen, dort ebenfalls Ihre Krankenkassenkarte einlesen lassen und erhalten so Ihr Medikament.

Hierdurch können unnötige Wege nur für Rezeptabholung und sehr viel Papier gespart werden.

Sollte Ihr Rezept am Tag Ihrer Bestellung in der Apotheke noch nicht verfügbar sein, versuchen Sie es bitte am Folgetag. Sie waren vermutlich schneller als wir, und wir brauchen ein wenig Zeit für sorgfältige Arbeit.

Bitte versuchen Sie es am Folgetag nochmals in der Apotheke. Sollte das Rezept auch dann nicht vorliegen, geben Sie uns bitte Rückmeldung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

Vielen Dank, Ihr Praxisteam